
(...) In meinen Antworten auf die Anfragen zum Themenbereich Contergan wurde nicht einfach darauf verwiesen, dass contergangeschädigte Menschen eine Chance auf Sozialleistungen haben. Ich habe vielmehr unser Verhandlungsergebnis dargestellt, nach dem Contergangeschädigte zusätzlich zu ihren bisherigen staatlichen Zuwendungen eine Verdoppelung der Conterganrente erhalten. Diese Rente wird nicht, wie in anderen Fällen, auf Sozialtransfers oder eine Erwerbsminderungsrente angerechnet. (...)