
(...) Bezüglich Ihrer Aussagen im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen möchte ich nur folgendes anmerken: Kinder sind nach einer Trennung/Scheidung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig. Daher ist der Kindesunterhalt als erstes zu befriedigen und hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen (z.B. Ehegatten). Grundsätzlich richtet sich der Unterhalt nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. (...)