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Christel Humme
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Frage von Anke Z. •

Frage an Christel Humme von Anke Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Humme,

durch die neue Berechnung der Erbschaftssteuer werden eingetragene Lebensgemeinschaften weiter und in Zukunft noch stärker diskriminiert. Die SPD hat versprochen die Lebenspartner gleichzustellen und wie Ehepartner zu behandeln. Damit würde sie Würdigen, dass bei den Pflichten schon ein Gleichgewicht gilt, nicht aber bei den Rechten. Werden Sie sich für die Belange der LebenspartnerInnen einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

A. Zech

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zech,

grundsätzlich bin ich gegen jede Form von Diskriminierung von Schwulen und Lesben.

Ich bin froh, dass wir mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit einem Jahr in Kraft ist, den Grundstein für eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung von Vielfalt und des Schutzes vor Benachteiligung in Deutschland legen konnten. In harten Verhandlungen ist es hier der SPD gelungen, gegen den Widerstand der Union auch das Merkmal „sexuelle Identität“ auch im zivilrechtlichen Teil in den Katalog der schützenswerten Merkmale aufzunehmen.

Sie haben völlig Recht. Eine Ungleichbehandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber Ehepartnern ist für die SPD und mich nicht akzeptabel.

Seit dem 1. August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft und die so genannte „Homo-Ehe“ in Deutschland möglich. Am 1. Januar 2005 ist auch unser Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft getreten.

Was zur (steuerlichen) Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften noch fehlt, scheiterte bisher am Widerstand der Union.

Wir werden daher an dieser Stelle weiter Überzeugungsarbeit bei unserem konservativen Koalitionspartner leisten müssen. Bei der anstehenden Erbschaftssteuerrechtsreform müssen selbstverständlich auch die im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelten gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen von lesbischen und schwulen Paaren berücksichtigt werden.

Die derzeitige Regelung, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Erbfall wie Fremde, und damit entsprechend nachteilig behandelt werden, ist realitätsfremd und diskriminierend.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme