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Christel Humme
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Frage von Gihan H. •

Frage an Christel Humme von Gihan H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Humme,

mit Interesse verfolge ich das Thema "Conterganbelange" und die Haltung seitens der Politik.
Meine Frage:
Warum erhalten Contergangeschädigte Menschen keinen Schadensersatz obwohl es die Bundesregierung seiner Zeit schuldhaft versäumt hat ein Arzneimittelgesetz nach Europäischem Standard zu verabschieden?

Mit freundlichen Grüßen

Gihan Higasi

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Higasi,

herzlichen Dank für Ihre Mail.
Die Pharmafirma Grünenthal GmbH als Contergan-Hersteller zahlte 1971 im Rahmen eines Vergleichs eine Entschädigungssumme von 100 Mio D-Mark in den deutschen Conterganfonds ein. Mit diesem Vergleich wurde die Haftungsverpflichtung der Firma Grünenthal GmbH abschließend geklärt und weitere Schadensersatzforderungen ausgeschlossen. Für die Opfer wurde im Oktober 1972 die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet, die 2005 mit dem Conterganstiftungsgesetz ihren heutigen Namen erhielt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gründung der Stiftung 1972 übernahm die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Gesamtverantwortung für die Conterganrenten in der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Humme