
(...) diese Fragen kann ich Ihnen schwerlich beantworten, da ich Ihnen weder die Selbstbestimmung im letzten Abschnitt Ihres Lebens nehme noch die Entscheidung über das Ende Ihres Lebens verweigere. Da Sie vermutlich auf das nach reiflicher Überlegung und Abwägung von mir unterstützte und inzwischen beschlossene „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf ) anspielen, sei hinzugefügt, dass sich dieses gegen geschäftsmäßige Suizidassistenz richtet, aber die Hilfe zur Selbsttötung durch nahestehende Personen in Einzelfällen nicht unter Strafe stellt. (...)