Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Pressefoto/Grüne im Bundestag/S. Kaminski/CC BY-ND 3.0 DE
Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist vor allem deshalb erlaubt, weil er eine effektive, tierschutzgerechte und sichere Bejagung dieser zunehmend nachtaktiven Wildart ermöglicht.