Wie viele Nutzer sind auf facebook z.Z. von Ihnen gesperrt? Haben Sie Sperren geprüft beim Wechsel zu offiziellem Account? Wie beurteilen Sie die Wirkung überzogener Sperren auf freie Meinungsbildung?
Laut Wissenschaftlichem Dienst dürfen Amtsträger auf Social-Media-Kanälen Nutzer nicht pauschal wegen kritischer Kommentare sperren, dies beschränke ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit und Gleichbehandlung (Art. 3 und 5 GG). Bei Berufspolitikern ist strittig, ob Social-Media-Kanäle dem öffentlichem Raum zugehören, samt Grundrechtsbindung. Beispiel: Staatsminister Niels Annen blockierte 2019 einen israelischen Journalisten auf twitter, nachdem er einen kritischen Artikel zu Annens Teilnahme an Feier der iranischen Botschaft verfaßte; hier wurde die Sperre nach Abmahnung aufgehoben. Insgesamt ist der Bereich rechtlich unklar.
https://www.bundestag.de/resource/blob/914586/WD-10-033-22-pdf.pdf https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Grundrechte-im-Digitalen/Gutachten-Wischmeyer-Gesellschaft-fuer-Freiheitsrechte-2023-Grundrechtsbindung-unter-dem-Digital-Services-Act.pdf https://www.sueddeutsche.de/medien/niels-annen-twitter-pressefreiheit-jerusalem-post-1.4349608

