(...) Nach allgemeinem Verständnis besteht ein Anspruch auf Witwenrente nur dann, wenn der Ehemann oder der eingetragene Lebenspartner rentenversichert war. Ob ein Wohnrecht besteht, müsste auf Grund der Eigentums- und Nutzungsrechte geprüft werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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