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Carsten Schneider
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Frage von Britta B. •

sehr geehrter herr schneider, als niedergelassene psych. psychotherapeutin in erfurt bin ich betroffene der honorarkürzungen um 4,5%. darf ich sie bitten, sich für die rücknahme einzusetzen??

Am 11. März 2026 tagte der Bewertungsausschuss. Die Vertreter*innen des GKV-SV brachten einen Beschlussantrag ein, der die zuvor kolportierte Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 10 % zur Folge gehabt hätte. Die KBV modifizierte die bisherige Berechnungssystematik und konnte eine Beibehaltung der Vergütung auf dem Niveau des ersten Quartals 2026 engagiert begründen.

Kein Beschlussantrag fand die notwendige Mehrheit im Bewertungsausschuss. Der erweiterte Bewertungsausschuss mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern (3 KBV, 3 GKV-SV und 3 Stimmen der Unparteiischen) wurde angerufen. Der unparteiische Vorsitzende unterbreitete den Vorschlag einer Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem 1.4.2026. Diesem Vorschlag verhalfen die Stimmen der Krankenkassen zu einer notwendigen Mehrheit von insgesamt 5 Stimmen. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen.

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