Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Nach Absprache werden diese das Thema im zuständigen Ausschuss in Ihrem Sinne zur Sprache bringen und prüfen, was zur Verkehrsberuhigung dort möglich ist.