(...) Da die isländische Bankaufsicht den Entschädigungsfall am 30. Oktober 2008 feststellt hat, können nun auch die deutschen Kunden der hiesigen Niederlassungen KaupthingEdge ihre Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds geltend machen. Die deutschen Kunden der Kaupthing Bank müssen sich beim isländischen Einlagensicherungsfonds melden, um ihre Einlagen zurückzufordern. (...)
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