Fragen und Antworten

Antwort ausstehend von Carsten Lüdemann CDU

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Antwort 18.02.2008 von Carsten Lüdemann CDU
Sehr geehrter Herr Heidel,
vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar 2008.

Antwort 18.02.2008 von Carsten Lüdemann CDU
(...) Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab. (...)
Über Carsten Lüdemann
Ausgeübte Tätigkeit
Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg a.d. Berufliche Qualifikation
JuristGeburtsjahr
1964