Fragen und Antworten

  Antwort ausstehend von Carsten Lüdemann   CDU

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 Antwort 18.02.2008 von Carsten Lüdemann   CDU
Sehr geehrter Herr Heidel,
vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar 2008.

 Antwort 18.02.2008 von Carsten Lüdemann   CDU
(...) Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab. (...)
Über Carsten Lüdemann
Ausgeübte Tätigkeit
 Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg a.d. Berufliche Qualifikation
 JuristGeburtsjahr
 1964