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Carsten Linnemann
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Frage von Hans Joachim N. •

Hallo Herr Linnemann, wann wird die Ungerechtigkeit bei der Doppelverbeitragung von Direktlebensversicherungen abgeschafft? Der Freibetrag von 198€ reicht bei weitem nicht aus!

Die Betriebsrenten sollen doch gestärkt werden? Die Direktlebensversicherung wurde 2004 zur Betriebsrente deklariert und damit bei Auszahlung kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Ansparsummen wurden mit 20% pauschal versteuert und wurden vom Arbeitgeber vom Nettolohn an die Versicherer überwiesen ohne selbst Zuschüsse zu zahlen. Wenn diese Ansparbeträge deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze lagen, dann haben sie 100% an KV- und PV-Beiträgen bereits gezahlt und müssen dann bei Auszahlung der Versicherung trotzdem 17% an SV-Beiträgen (17.000€) zurück zahlen. Das führt unter Umständen, mit Berücksichtigung der Inflation, zu einer Negativrendite. Ausserdem steigen im Rückzahlzeitraum von 10 Jahren die Beitragsprozente der KV- und PV- unvermindert weiter! Hätte man nur einfach gespart, wäre die Rendite höher gewesen! Wann beenden Sie diese Ungerechtigkeit? Z.B. durch Erhöhung des Freibetrages von derzeit 198€ auf 850€? Bei der neuen Riesterrente zahlt man keine SV-Beiträge!

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