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Frage von Ludger L. •

Freiwillig versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse müssen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenz auf ihr Gesamteinkommen zahlen. Warum wird dies nicht auf Pflichtversicherte übertragen?

Beispiel:

Vergleichen wir zwei Rentner mit vergleichbarem Einkommen.

Rentner 1: 3.000 € Einkommen aus 1.700 € gesetzlicher Rente und 1.300 € Betriebsrente. Beitrag KV 17,5 %, davon bei gesetzlicher Rente 50 % Beitragszuschuss der Rentenversicherung + 3,6 % Pflegeversicherung. Beitrag 3.000 € x 17,5 % KV = 525 € - 148,75 € Zuschuss + 3.000 x 3,6 % = 108 € Pflegeversicherung. Summe 484,25 €.

Rentner 2: 3.000 € Einkommen aus 1.700 € gesetzlicher Rente und 1.300 € Mieteinnahme. Beitrag KV 17,5 %, davon bei gesetzlicher Rente 50 % Beitragszuschuss der Rentenversicherung + 3,6 % Pflegeversicherung. Beitrag 1.700 € x 17,5 % KV = 297,50 - 148,75 € Zuschuss + 1.700 x 3,6 % = 61,20 € Pflegeversicherung. Summe 209,95 €

Rentner 1 zahlt bei gleichem Einkommen mehr als doppelt so viel für Kranken- und Pflegeversicherung.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze sollten daher alle Einkünfte beitragspflichtig sein.

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