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Frage von Christian B. •

Frage an Carola Reimann von Christian B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Fr. Dr. Reimann,

Kontrolle ist die beste Maßnahme gegen Missbrauch. Trotzdem bekomme ich - als gesetzlich Versicherter - keine Rechnung von meinem Arzt. In Zeiten der elektronischen Abrechnung wäre es doch einfach, Leistungen während der Behandlung zu erläutern und einen Leistungsnachweis zu erstellen. Bei privat versicherten Patienten funktioniert dies doch auch. Jeder Handwerker, jeder Dienstleister ist dazu verpflichtet, niemand würde eine Rechnung ohne Nachweis bezahlen – nur den Ärzten lässt man es durchgehen. Es wäre naiv zu glauben, dass nicht auch hier Gelegenheit Diebe macht. Ärzte sprechen von „Vertrauensverlust“, aber ich werde schon misstrauisch, wenn ich keine Informationen über die erhaltenen Leistungen bekomme. Bei aller Mühe in der Gesundheitsreform - wäre es nicht sinnvoll eine solch einfach zu realisierende Kontrolle einzuführen und dadurch Geld zu sparen? Wieso beugt man sich hier - gegen alle Vernunft - der Lobby der Ärzte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blechinger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 8.12.2006. Bitte entschuldigen Sie die lange Beantwortungsdauer.

Sie schreiben, dass Kontrolle die beste Maßnahme gegen Missbrauch ist und fragen, warum es im System der gesetzlichen Krankenversicherung keine Verpflichtung zur Ausstellung eines Leistungsnachweises gibt, wie ihn die private Krankenversicherung kennt.

Ein Leistungsnachweis für ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 bereits eingeführt. Allerdings sind die Rechnungen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) erstellt werden und die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhältliche Patientenquittung nur bedingt vergleichbar.

Dies liegt in den Strukturprinzipien des jeweiligen Krankenversicherungssystems begründet. So kennt die PKV im Unterschied zur GKV nur das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Dabei müssen Versicherte im Rahmen der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten für Krankenbehandlungen zunächst selbst finanzieren. Die PKV erstattet die Kosten je nach Versicherungsbedingungen nach Vorlage der Rechnung voll oder nur teilweise. Eine Rechnungserstellung ist für diese Art der Abrechnung zwischen Patient und Arzt und danach zwischen Patient und privater Krankenkasse unerlässlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Bis 2003 hatten in der GKV nur freiwillig Versicherte das Recht, statt des Sachleistungsprinzips die bei den privaten Krankenversicherungen übliche Kostenerstattung zu wählen. Dabei erhalten die Versicherten die Leistungen gegen Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Durch die Gesundheitsreform 2004 wurde dieses Recht allen Versicherten eingeräumt. Die Versicherten können ihre Wahl auf den ambulanten Bereich beschränken. Bisher war es allerdings nicht möglich, die Wahl der Kostenerstattung auf bestimmte ambulante Leistungen zu beschränken, hier sind mit der aktuellen Gesundheitsreform weitere Gestaltungsmöglichkeiten den Kassen ermöglicht worden.

Die Patientenquittung für mehr Transparenz

Schon die Gesundheitsreform 2004 hat die Möglichkeit einer Patientenquittung geschaffen. Wer dies wünscht, kann vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung erhalten, eine Kosten- und Leistungsinformation in einer auch für den medizinischen Laien verständlichen Form. Das stärkt den Dialog und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient – die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und ein Beitrag zu einer gleichberechtigten Partnerschaft. Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen, oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick. Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro.

Weitere Maßnahmen gegen Missbrauch in der GKV

Für die Verfolgung von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen sind in erster Linie die Krankenkassen, ihre Landes- oder Spitzenverbände sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen und nicht das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Dazu hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 erweitert bzw. geschaffen. Um etwaige Fehlentwicklungen oder gar Betrug in unserem Gesundheitswesen noch stärker als bisher zu bekämpfen, entwickeln die Krankenkassen die verschiedensten Instrumente. So hat beispielsweise eine große Krankenkasse ein System („Verax-Liste“) eingerichtet, welches den Abrechnungsbetrug mit Krankenversichertenkarten verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann