Carmen Wilckens
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jule T. •

Frage an Carmen Wilckens von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wilckens,

wir Hundehalter in Langenhorn haben es gut: Nach bestandener Prüfung zur Leinenbefreiung können wir entspannt mit unseren Vierbeinern in den Grünanlagen spazieren gehen. Das ist aber nicht in allen Stadtteilen so, denn beispielsweise die Bezirke Altona, Mitte und Eimsbüttel haben die Globalrichtlinie nicht so vorbildlich umgesetzt, wie die Bezirke Harburg, Wandsbek und teilweise auch Nord. Dabei berufen sich diese Bezirke immer auf die Grünanlagenverordnung, die die kurze Leine vorschreibt. Nun meine Frage: Würden Sie sich für eine Änderung der Grünanlagenverordnung dahingehend einsetzen, den Passus der 2-Meter-Leine zugunsten des sog. Hundeführerscheins zu ändern? Will heißen, dass geprüfte Hunde, die nachgewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Belästigung oder Gefahr ausgeht, auch in den Grünanlagen vom generellen Leinenzwang befreit sind.

Hundefreundliche Grüße

Jule Thumser

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Thumser,

vielen Dank für Ihre Frage. Es freut mich zu hören, dass Sie die Situation der Hundehalter im Bezirk Hamburg Nord zufriedenstellt. Im überwiegenden Teil der Stadtteile im Bezirk Nord sind alle Grünanlagen für geprüfte Hunde freigegeben.

Sie fragen nun danach, ob diese Regelung nicht in allen Hamburger Bezirken so getroffen werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt den Bezirken, bzw. deren Ausschüssen. Im Bezirk Nord beschäftigen sich die Regionalausschüsse mit diesen Entscheidungen. Wir im Bezirk Nord haben in Einzelabwägung der Interessen aller Beteiligten (Eltern mit Kindern, Erholungssuchende, Hundehalter) darüber entschieden, wie verfahren werden soll, wie viele und welche Grünanlagen ausgewiesen werden sollten. Die individuelle Beurteilung der jeweiligen Situation in den Parks und Grünanlagen durch die Kommunalpolitiker vor Ort stellt sicher, dass die Entscheidungen mit Sachkenntnis und Fingerspitzengefühl getroffen werden. Eine generelle Rücknahme der Anleinpflicht würde dieser Interessenabwägung nicht gerecht.

Da die jeweiligen Bezirke nach den Gegebenheiten vor Ort entscheiden, fallen die Regelungen so unterschiedlich aus, denn die Voraussetzungen in den Bezirken sind sehr unterschiedlich, was die Art, Anzahl und Größe der Parks und Grünanlagen angeht.

Da die bestehenden Regelungen in den jeweiligen Bezirken schon seit einigen Jahren gelten, könnte es sinnvoll sein, dort vor Ort zu prüfen, ob die Regelungen sich bewährt haben. So wie ich Sie verstanden habe, betrifft es wohl weniger den Bezirk Nord. Nehmen Sie gerne Kontakt mit den Abgeordneten in den Bezirken auf, in denen Sie sich Änderungen wünschen und fragen und benennen Sie konkret die Änderungen, die Sie für sinnvoll halten. Ein Dialog mit den Kommunalpolitikern in den Bezirken ist hier sinnvoll und kann zu Veränderungen führen. Aber eben immer nur in Einzelabwägung und Entscheidung in den betroffenen Bezirken.

Mit freudlichem Gruß
Carmen Wilckens