Antwort 26.09.2023 von Burkard Dregger CDU
Das Versammlungsfreiheitsgesetz regelt legitimen Protest. Wer aber keine Absprachen z.B. über Rettungswege trifft, gefährdet die Sicherheit Dritter.

Das Versammlungsfreiheitsgesetz regelt legitimen Protest. Wer aber keine Absprachen z.B. über Rettungswege trifft, gefährdet die Sicherheit Dritter.