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Frage von Michael G. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

in 2003 hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass bei unverheirateten Paaren die Mutter das alleineige Sorgerecht bekommt bzw. die Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht erteilen muss. In der damaligen Entscheidung wurde aber auch festgelegt, dass eine Überprüfung stattfinden muss, ob die Mütter mit dieser Macht verantwortungsvoll umgehen oder nicht. Bis heute (Ende 2009) ist so eine Überprüfung nicht erfolgt. Bis wann können unverheiratete Väter damit rechnen, dass so eine Überprüfung statt finden wird? Wann wird die Ungleichheit endlich überprüft bzw. abgeschafft?
Weil ich kein Sorgerecht habe, erhalte ich keine Auskunft über den Gesundheitszutand von der KM, obwohl diese dazu verpflichtet ist. Auch der Richter unternimmt nichts. Was kann ich tun, um den Richter zu wechseln?
Weil ich kein Sorgerecht habe werde ich von der KM von allen Aktivitäten meines Kindes ausgeschlossen wie z.B. Zugang zum Kindergarten und die entsprechenden Verantstaltungen. Warum werde ich als Vater so diskriminiert? Im Elternrecht steht, dass das Kind ein Recht auf Vater und Mutter hat. Das Verhalten der KM ist genau das, was das Bundesverfassungsgericht angesprochen hat. Wieso wird dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes nicht endlich Rechnung getragen? Wieso kann die KM sich so verhalten ohne, dass ihr etwas passiert?

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Antwort ausstehend von Brigitte Zypries
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