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Frage von Saskia W. •

Frage an Brigitte Zypries von Saskia W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

An Waffenbesitzer werden hohe Anforderungen gestellt, insbesondere bezüglich Zuverlässigkeit, persönlicher Integrität und auch persönlicher Eignung. Dies ist im Waffengesetz festgeschrieben.

Der Bundestag hat die Macht, anderen Nationen Krieg zu erklären, den Ausnahmezustand auszurufen, massive Einschnitte in Bürgerrechte zu verabschieden, etc.

An Mandatsträger und Abgeordnete werden allerdings m.W. keine Anforderungen bezüglich persönlicher Eignung und Integrität gestellt. NIcht einmal die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte kann erzwungen werden (siehe Herrn Schily).

Warum werden nicht die gleichen Kriterien, die ein Waffenbesitzer bezüglich persönlicher Integrität erreichen muß, auch für die Eignung als Bundestagsabgeordneter oder generell öffentlicher Mandatsträger zugrunde gelegt ?

Schließlich würde ich doch als Bürgerin erwarten (bzw. zu erwarten hoffen), daß Abgeordnete mit gutem Beispiel vorangehen, bevor sie einfachen Bürgern erhebliche Beschränkungen auferlegen ?

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Weihrich

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weihrich,

die Gewährleistung der persönlichen Integrität von Abgeordneten erfolgt nach unserem Wahlrecht über die demokratische Wahl. Wenn die Mehrheit des deutschen Volkes entscheidet, dass eine Person Abgeordnete(r) werden soll, dann billigt es damit zugleich seine bzw. ihre Integrität. Ich sehe kein besseres Verfahren zur Gewährleistung der persönlichen Integrität als eine demokratische Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries