
(...) Die Einführung von Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten beruht auf einer europäischen Richtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist und orientiert sich übrigens sowohl was die zu speichernden Datenarten als auch was die Speicherungsdauer angeht an den Mindestvorgaben der Richtlinie. Zum Thema „Online-Durchsuchung“ habe ich immer deutlich gemacht, dass ich derartigen Ermittlungsmaßnahmen kritisch gegenüberstehe und sie allenfalls in sehr begrenzten Ausnahmefällen und unter strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes befürworte. (...)