
(...) Aus steuerrechtlichen Erwägungen hat sich der Deutsche Bundestag für eine Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern entschieden. Ob Ihr geschiedener Ehemann deswegen die Auszahlung des hälftigen Kinderbonus von Ihnen verlangen kann, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. (...)