
(...) In der Beschlussempfehlung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 16/8783, S. 50) auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „gewerbliches Ausmaß“ bereits dann bejaht werden könne, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde. Im Übrigen ist es Aufgabe der Rechtsprechung die Norm im Einzelfall anzuwenden. (...)