
(...) Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben sich am 5. Oktober 2008 zu einer politischen Zusage für alle privaten Spareinlagen der Bürger entschlossen, für den Fall, dass die bestehenden Sicherungseinrichtungen versagen. Diese Garantie gilt für alle privaten Spareinlagen bei Banken, die einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung in Deutschland zugeordnet sind. (...)