(...) eine verpflichtende Regelung hat den entscheidenden Vorteil, dass alle daran gebunden sind. Es können einheitliche Standards für den Inhalt der Veröffentlichung festgelegt werden und ab welchem Grad die Mitwirkung Externer offenzulegen ist. Zwar wäre eine Veröffentlichung nach geltendem Recht nicht ausdrücklich verboten, auch hätte mein Haus keinen Nachteil, wenn wir allein diesen Schritt gehen würden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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