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Brigitte Zypries
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Frage von Sabrina G. •

Frage an Brigitte Zypries von Sabrina G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in dem SpiegelOnline-Artikel "Professor schrieb an Zypries-Gesetz mit" vom 15.08., in dem es um die Mitarbeiter externer Sachverständiger an Gesetzesentwürfen geht, werden Sie wie folgt zitiert:
"Bei jedem Gesetzentwurf sollte offengelegt werden, welche externen Stellen an der Formulierung mitgewirkt haben." Sie ziehen dazu die Möglichkeit in Betracht, beispielsweise die Geschäftsordnung der Bundesregierung zu ändern.

Meine Fragen dazu sind: Warum erst eine Verordnung schaffen? Warum gehen Sie nicht mit gutem Beispiel voran, und veröffentlichen ab sofort - oder auch rückwirkend - welche Organisationen oder Unternehmen an Gesetzesentwürfen des Justizministieriums mitgewirkt haben? Gibt es derzeit eine Vorschrift, die die Veröffentlichung verbietet? Hätte das Justizministerium einen Nachteil, wenn die anderen Ministerien externe Mitarbeiter nicht veröffentlichen?

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass hier mehr Transparenz nötig ist, da bei der Einbeziehung externer Mitarbeiter Interessenskonflikte fast schon vorprogrammiert oder zumindest wahrscheinlich sind. Ich bin jedoch der Meinung, das die rechtlichen Grundlagen für eine Veröffentlichung externer Mitarbeiter bereits vorhanden ist.

Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sabrina Gehder

P.S.:
Link zum SpOn-Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642938,00.html#ref=rss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gehder,

eine verpflichtende Regelung hat den entscheidenden Vorteil, dass alle daran gebunden sind. Es können einheitliche Standards für den Inhalt der Veröffentlichung festgelegt werden und ab welchem Grad die Mitwirkung Externer offenzulegen ist. Zwar wäre eine Veröffentlichung nach geltendem Recht nicht ausdrücklich verboten, auch hätte mein Haus keinen Nachteil, wenn wir allein diesen Schritt gehen würden. Die Auslagerung von Vorarbeiten an Gesetzen ist jedoch die absolute Ausnahme, was Sie bereits an dem von Ihnen zitierten Beispiel erkennen können.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries