
(...) ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, dass ich einer Ausdehnung der Sperrlisten auf andere Bereiche nicht zustimmen werde. Diese Gefahr sehe ich aber auch nicht, da die von Ihnen angesprochen Passage im "Eckpunktepapier" der Bundesregierung sich wörtlich in der Begründung des anschließenden Gesetzes wiederfindet: "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt." Deutlicher ist es rechtstechnisch nicht möglich zu sagen, was ein Gesetz nicht will. (...)