
(...) Lassen Sie mich ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts vorweg schicken (Az. 2 BvR 1570/03): „Das Grundgesetz ist völkerrechtsfreundlich, fördert die Betätigung staatlicher Souveränität durch Völkervertragsrecht und internationale Zusammenarbeit und darf deshalb regelmäßig nicht so ausgelegt werden, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland entsteht“. (...)