(...) Da der Rundfunkstaatsvertrag in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, haben wir als Bundestag allerdings keinerlei Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten auf diesem Feld. Sie sollten sich daher mit Ihren Fragen an die zuständigen Landtagsabgeordneten wenden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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