(...) diese Sorge müssen Sie nicht haben. Wird ein geschiedener Mann Jahre nach der Scheidung arbeitslos und damit bedürftig, so kann er keinen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit verlangen, weil kein Zusammenhang mit der Ehe besteht. Dasselbe gilt bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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