(...) Auf der anderen Seite sehe ich natürlich aber die Belange der Verbraucher, die oft in Unkenntnis ein Recht verletzen. Deswegen ist vorgesehen, das Kostenrisiko bei der ersten Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 50 Euro zu begrenzen. Hierfür muss sich die Verletzung aber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen haben und es muss sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handeln. (...)
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