(...) Überbelegte Gefängnisse sind in der Tat ein Problem - sie waren es aber auch schon vor dem Kompetenzübergang. Zu diesem Themenkomplex existiert daher eine umfassende obergerichtliche Rechtsprechung, die ziemlich genau regelt, welche Bedingungen im Strafvollzug für den Gefangenen zumutbar sind und welche nicht. Der Kompetenzübergang auf die Länder wird deshalb für die Strafgefangenen keine negativen Auswirkungen haben. (...)
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