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Brigitte Zypries
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Frage von Armin H. •

Frage an Brigitte Zypries von Armin H. bezüglich Recht

Nachdem sie zu meiner ersten Anfrage zwar sehr ausführlich geschrieben, meine Fragen dennoch nicht mit einer konkreten Antwort bedient haben hier noch mal meine Fragen etwas konkreter.

Frage 1:
Wie sieht ihre aktuelle Position zur VDS aus?

Frage 2:
Präferieren sie noch immer eine VDS die vom Design her zum Datenmissbrauch einlädt?

Frage 3:
Wie wollen sie sicherstellen, daß weder Behörden noch Exekutive mit erfassten Daten Missbrauch betreiben, bzw. diese Daten ohne Richterbeschluss einsehen und weitergeben können?

Frage 4:
Welche Position nehmen sie zu internationalen Abkommen ein, welche die nationale Gesetzeslage untergraben und somit selbst eine eindeutige Gesetzeslage zu Frage 3 aushebeln würden.
(SWIFT, ACTA, CETA, TTIP usw.)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henning,

eines möchte ich gerne vorneweg schicken: Unabhängig davon, wie man zur Vorratsdatenspeicherung steht, finde ich geht es nicht, dass sich eine deutsche Regierung weigert, europäisches Recht umzusetzen. Und genau dies tut die schwarz-gelbe Regierung seit Monaten: Nach der EU-Richtlinie 2006/24/EG müssen alle Mitgliedstaaten ihre Telekommunikationsunter-nehmen verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens sechs Monate lang zu speichern. Zu einer Umsetzung der europäischen Richtline ist Deutschland derzeit verpflichtet.

Zu 1.
Zur Verfolgung von schwersten Straftaten und mit klaren rechtstaatliche Absicherungen (z.B. Berufsgeheimnisschutz, Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten) nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden wir die Vorratsdatenspeicherung auch in Zukunft benötigen. Gegenwärtig werden vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Klagen verhandelt, die die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherrichtline mit der europäischen Grundrechtecharta in Frage stellen. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Die SPD fordert seit langem eine grundlegende Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die den Mitgliedsstaaten eine deutliche Verkürzung der Speicherfrist auf maximal drei Monate ermöglicht. Außerdem wollen wir die Speicherfristen je nach Eingriffsintensität differenzieren. Bei der grundlegenden Revision der Vorratsdatenrichtlinie muss dem Datenschutz ein größeres Gewicht eingeräumt werden.

Zu 2.
Ich habe noch nie ein Vorratsdatenspeicherung befürwortet, die zum Datenmissbrauch einlädt.

Zu 3.
Wie gesagt: Bei der Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene muss sich Deutschland dafür einsetzen, dass Datenschutz und Datensicherheit stärker berücksichtigt werden. Und der Richtervorbehalt muss nach wie vor gelten und es muss ein absolutes Verwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger gelten.

Zu 4.
Die Enthüllungen über den Ausspähskandal durch britische und amerikanische Nachrichtendienste müssen auch zur Folge haben, dass bestehende Abkommen wie Swift oder auch PNR und Safe Harbor überprüft und ggfs. gekündigt und neu verhandelt werden. Die SPD hat in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714677.pdf), mit dem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, ihre Pflichten wahrzunehmen und insbesondere ihrer Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen. Mit diesem Antrag fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, sich auf europäischer Ebene mit aller Entschiedenheit für die Wahrung der Grundrechte und der europäischen Werte einzusetzen sich bis zur vollständigen Aufklärung des Überwachungsskandals für eine Unterbrechung der Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries