Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit M. •

Frage an Brigitte Zypries von Birgit M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

seit längerer Zeit ist zu lesen, dass die SPD im Falle eines Wahlsieges Ende 2013 das Ehegattensplitting abschaffen will. Sie will aber auch für (mehr) soziale Gerechtigkeit eintreten. Eheleute bilden juristisch eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Der Ehegatte, der keine eigenen Einkünfte - aus welchen Gründen auch immer .- hat, kann von dem anderen Unterhalt verlangen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Zur Erwerbsarbeit kann er nicht gezwungen werden, selbst nicht ggf. im Trennungsjahr, allerdings eingeschränkt neuerdings nach der Scheidung. In aller Regel wird bei Eheleuten auch gemeinsam gewirtschaftet und Einkommen geteilt, auch wenn einer weniger oder gar nichts verdient. Weitere Nachteile hat diese eheliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Nichteheleuten: Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit gibt es bei ausreichend einkommenstarken Ehegatten weder HartzIV noch Sozialhilfe. Steuerlich trägt man dem Rechnung durch das Einkommenteilungsprinzip, im Volksmund genannt Splitting.

Nun will die SPD - ohne dies näher den Leuten zu erklären - den Splitting abschaffen und den verheirateten Einkommensbezieher behandeln wie Ledige, die o.a. Unterhaltspflichten gar nicht haben. Das wäre eine soziale Ungerechtigkeit, die mittelmäßig verdiendene Familien zwischen 200 und 600 Euro monatlich kosten kann (ohne geplante Anhebung der Progression auf 49% )

Von Abschaffung der Verpflichtungen n. § 1670 ff BGB bzw. einer Bezugsberechtigung für Verheiratete bei Hartz IV/Sozialhilfe unabhängig vom Einkommen des Ehegatten lese ich hingegen nichts! Wie paßt das zusammen? Inwiefern soll dies sozial gerecht sein? Kann man mit gutem Gewissen steuerlich das Einkommensteilungsprinzip aufgeben, es aber zivilrechtlich beibehalten? Ich bitte Sie als Juristin auf die Problemstellung unter Verzicht auf die allgemeinen Phrasen einzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
B. Mohr

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mohr,

ich habe den Eindruck, dass Sie die zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung von Eheleuten und das steuerrechtliche Ehegattensplitting nicht hinreichend voneinander trennen. An der zivilrechtlichen Unterhaltsverpflichtung ändert sich nichts. Bei Ehegattensplitting geht es der SPD nicht um einen ersatzlosen Wegfall, sondern um eine zeitgemäße Weiterentwicklung. Unser Ziel ist, Familien - unabhängig davon wie die rechtliche Ausgestaltung ihres Zusammenlebens ist - zu fördern. Den größten Vorteil aus dem Ehegattensplitting haben Ehepaare, die ohne Kinder eine sogenannte Alleinverdiener-Ehe führen. Wir Sozialdemokraten sagen aber: Familie ist da wo Kinder sind und Familien wollen wir fördern. Deshalb diskutieren wir die Reform des Ehegattensplittings wohlwissend, dass diese Reform verfassungskonform sein muss. Im Kern heißt das, das Schutzgebot des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz zu wahren, aber auch dem Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz Rechnung zu tragen. Wir wissen, dass ein ersatzloser Wegfall des Ehegattensplittings nicht nur verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde, sondern auch diejenigen träfe, die sich vor langer Zeit für eine bestimmte Aufgabenteilung entschieden haben. Seien Sie sicher, dass wir dies bei unseren Überlegungen - die im Übrigen noch nicht abgeschlossen sind - berücksichtigen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries