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Brigitte Zypries
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Frage von Thomas M. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großem Interesse habe ich Ihre verschiedenen Beiträge zum Thema
Beschneidung gelesen und ich muss Ihnen mitteilen, dass ich diese
überhaupt nicht teilen kann. Eine Beschneidung bedeutet auch bei einem
Mann eine empfindliche Einbuße an sexuellem Lustempfinden. Das kann keiner
nachempfinden, der schon als Kind beschnitten wurde, so dass der Hinweis
auf die hohe Anzahl beschnittener Männer weltweit völlig irrelevant ist.
Nachempfinden können das aber Männer, die erst später beschnitten wurden
und deren Aussagen daher ausschlaggebend sind. Einen entsprechenden Erfahrungsbericht finden Sie z.B. in folgenden Artikel, den ich Ihnen sehr empfehlen möchte:
http://www.taz.de/Beschneidung-mit-18/!101655/

Wenn aber eine Beschneidung einen derartigen Einfluss auf das sexuelle Empfinden hat, dann reden wir hier von der Würde des Menschen und diese ist absolut geschützt. Eine nicht medizinisch notwendige, fremdbestimmte Beschneidung ist wegen ihren Auswirkungen mit der Würde des Menschen unvereinbar.

Ich würde daher gerne von Ihnen wissen, warum dieser Aspekt bisher nicht berücksichtigt wurde?

Ich wusste auch gerne, warum ich als Mann einen geringeres Recht auf körperliche Unversehrtheit haben sollte, als eine Frau? Ihre Ausführungen zum Thema Beschneidungen von Frauen, berücksichtigen regelmäßig nicht, dass es sehr wohl vergleichbare Beschneidungsformen auch bei Frauen gibt, die aber sehr wohl verboten sind. Die Penisvorhaut entspricht bei einer Frau der Klitorisvorhaut. Entweder darf man beide beschneiden oder eben nicht. Ihre künstliche Unterscheidung trifft nicht den Kern des Problems und diskriminiert mich als Mann. Ich bitte um Stellungnahme.

Und schließlich wüsste ich gerne, warum die Aussagen des Zentralrates der Juden nicht viel stärker hinterfragt wurden? Wie viele Juden würden denn geschätzt wirklich Deutschland verlassen, wenn sie die Religionsmündigkeit ihrer Kinder abwarten müssten?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

am kommenden Donnerstag, 22.11., wird der Regierungsentwurf zum Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männlichen Kindes in den Bundestag eingebracht. Am 26.11. gibt es dann eine öffentliche Expertenanhörung im Rechtsausschuss, bevor der Gesetzgebungsprozess weitergeht. Die Liste der geladenen Sachverständigen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Beschneidung/index.html. Sie können aus der Liste ersehen, dass kontroverse Meinungen berücksichtigt werden. So ist beispielsweise ein Vertreter des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte dabei, der zu den öffentlichen Kritikern des Entwurfs gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries