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Frage von Wilfried M. •

Frage an Brigitte Zypries von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin,

in Sorgerechtsverfahren werden psychol. Sachverständigengutachten eingeholt. Zum Sachverständigen, zu dem kein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, kommen dann mindestens 3 Personen: Zwei Eltern und ein Kind.

Wenn dabei z.B. ein Kind befragt wird, so kann es vorkommen, daß dieses Angaben über die Eltern macht, welche diese über sich nicht machen in Kenntnis der Tatsache, daß alles vor Gericht gebracht werden könnte, vielleicht auch, weil sie sich sagen, daß bestimmte Angelegenheiten / Privatgeheimnisse mit der Beweisfrage nichts zu tun haben, das Vertrauen fehlt.

Ein Sohn aber teilte dem Sachverständigen z.B. mit, was seine Oma (Mutters Schwiegermutter) über die Mutter geäußert habe. Demnach sei seine Mutter "schon immer hinter dem Geld hergewesen", sie sei "eigentlich faul" und "eigentlich von ihrem Vater nicht gewollt gewesen".
Der Vater sage, die Mutter habe "sich früher einmal sogar schizophren gefühlt".

Solche Angaben sind, da werden Sie mir beipflichten, sensible personenbezogene Daten / Drittgeheimnisse (womöglich auch Gerüchte und ohne Zusammenhang zur Beweisfrage), deren Verwertung in einem Gutachten von der betreffenden Mutter mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wünscht würde.

In Ihrer Antwort vom 20.10.09 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f236877.html#q236877 ) lassen Sie erkennen, daß es nach Ihrer Auffassung straflos bleiben solle, wenn die Äußerungen im Gutachten verwertet und auf diese Weise vier Privatgeheimnisse offenbart werden, was womöglich die Mutter gegen drei ehemalige Familienangehörige und gegen den "Sachverständigen" aufbringt und den Streit verschärft.

Ich glaube nicht, daß z.B. Bürger mit Stasi- oder auch CIA- Erfahrung das so wollen.

Was spricht gegen die Klarstellung im Gesetz, daß nach guter Sitte grundsätzlich der Betroffene verfügungsberechtigt bleibt?

Mit frdl. Grüßen
W. Meißner
Arzt
Gruppe Justizkontrolle Bayern/ Scientologyabwehr Deutschland

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

auf Ihre Fragen habe ich bereits mehrfach ausführlich geantwortet - dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries