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Brigitte Zypries
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Frage von Silke B. •

Frage an Brigitte Zypries von Silke B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypriss,

ich kann nicht glauben, daß ausgerechnet eine Ministerin eine dermaßen frauenfeindliche Neuregelung des Unterhaltsrechtes eingeführt hat. Wie ist es überhaupt möglich, daß ein Gesetz, auf das man vertraut hat und auf dessen Bedingungen man seine gesamte Zukunftsplanung (übrigens gemeinsam mit dem dazugehörigen Eheman) aufgebaut hat, rückwirkend geändert wird. Tausende von Frauen hätten niemals ihren Beruf aufgegeben,hätten sie gewußt,daß sie im Falle einer Gesetzesänderung Jahre später, ohne jeglichen Unterhalt ihres EX-Gatten, dafür aber zu alt für den Arbeitsmarkt, als potentielle Sozialfälle enden würden. Hätten wir hier in Deutschland eine andere Betreuungssituation,wären viele dieser Frauen nie auf den Gedanken gekommen, ihren Beruf aufzugeben. Daß es einer Reform bei den heutigen Scheidungsfällen bedurfte, kann ich verstehen. Was mir und zahllosen anderen Frauen unbegreiflich ist, ist die Tatsache, daß dieses Gesetz, wie auch andere Gesetzesreformen nicht ab eines zukünftigen, bestimmten Datums eingeführt und umgesetzt wird, sondern rückwirkende Gültigkeit hat. Wo bleibt da noch der vielgepriesene Schutz der Familie?????

Mit freundlichen Grüßen

Silke Böcker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Böcker,

die von Ihnen geäußerte Kritik am neuen Unterhaltsrecht ist unbegründet. Mit der Reform des Unterhaltsrechts wird zwar die nacheheliche Eigenverantwortung geschiedener Eheleute gestärkt. Damit soll den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden, die von einer hohen Scheidungsrate, kurzen, kinderlosen Ehen und einer steigenden Anzahl von sogenannten "Zweitfamilien" geprägt sind.

Es täuscht aber der Eindruck, dass Ehegatten nunmehr unter allen Umständen und aller Widrigkeiten zum Trotz für sich selber sorgen müssen. So bleibt ein geschiedener Ehegatte grundsätzlich unterhaltsberechtigt, insbesondere wegen der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, bei Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit. Ich kann Ihnen versichern, dass sich eine geschiedene Frau auch jetzt auf die nacheheliche Solidarität insbesondere dort verlassen kann, wo es um den Ausgleich fortwirkender ehebedingter Nachteile im Erwerbsleben geht.

Das neue Gesetz zielt keineswegs darauf ab, geschiedene Ehemänner aus ihrer Verantwortung zu entlasten. Den Bedürfnissen der - finanziell häufig schlechter gestellten - Ehefrauen wird weiterhin angemessen Rechnung getragen, insbesondere wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und ein Ehegatte für die Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt hat.

Ausführliche weitere Informationen zur Unterhaltsrechtsreform entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.bmj.de/Unterhaltsrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries