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Brigitte Zypries
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Brigitte Zypries von Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Zypries,

München, Brunner, Schläger, 20 gaffende Zuschauer, die Diskussion härterer Strafen.

Fakt ist, daß Täter im Rausch die Androhung von Strafmaßnahmen wegblenden.

Wenn etwas Präventives Erfolg bringen soll, dann sind die Gaffer zu ermitteln und wegen unterlassener Hilfeleistung zu 2 Jahren Knast zu verurteilen.

Alles andere wäre ein fadenscheiniger Schmusekurs.

Gibt es Überlegungen in diese Richtungen?

MfG Jürgen Metzger

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Metzger,

ich gehe davon aus, dass Sie den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung kennen, § 323c des Strafgesetzbuchs. Danach macht sich strafbar, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist.

Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Ob im von Ihnen geschilderten Fall Ermittlungen gegen möglicherweise umstehende Passanten aufgenommen werden, liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft München, an die ich Sie verweisen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries