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Frage von Werner K. •

Frage an Brigitte Zypries von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Minister Zypries

Auf Grund vieler Verstöße gegen das Immissionsgesetz durch Hubschrauber der US-Army habe ich sowohl wegen Überschreitung der Lärmpegel bei Tag und Nacht (Ordnungswidrigkeit?) und auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch lärmintensive nächtliche Überflüge (Straftatbestand) seit Ende Juli 2009 mehrere Anzeigen erstattet.
Inzwischen habe ich einige einander widersprüchliche Antworten über Zuständigkeiten erhalten, die mich sehr beunruhigen:
Die Verfolgung der sogenannten Ordnungswidrigkeiten, die im kausalen Zusammenhang mit den Körperverletzungen stehen werden mit fadenscheinigen Begründungen „abgewimmelt“.
Ein Staatsanwalt schreibt:
(Zitat). Die Bundesrepublik Deutschland hat gem. Art. VII Abs. 3 NATO-Truppenstatut……auf die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit verzichtet.---(Zitat Ende)
DasLuftfahrtsbundesamt Braunschweig mail mir:
(Zitat) Bezug nehmend auf Ihre e-mails der vergangenen Tage teilen wir Ihnen mit, dass die für die dortigen militärischen Flüge zuständigen Stellen von uns über den Sachverhalt informiert und um weitere Überprüfung gebeten wurden.
Bislang haben sich keinen ordnungswidrigkeitenrechtlich relevanten Tatbestände ergeben. Wir werden jedoch durch diese Stellen informiert werden soweit Ordnungswidrigkeitentatbestände erfüllt sind und dies entsprechend verfolgen. Da die relevanten Sachverhalte nunmehr allen zuständigen Stellen bekannt sind, sind weitere e-mails Ihrerseits zu einzelnen Vorfällen nicht mehr erforderlich. (Zitat Ende)
Das LBA ignoriert die Körperverletzung
Nun meine Frage an Sie:
Hat die „Gaststreitkraft“ US-Army immer noch Rechte aus dem überholten NATO-Truppenstatut?
Darf die „Gaststreitkraft US-Army“ verantwortungslos deutsche Bestimmungen verletzen, ?
Wer ist für Anzeigen zwecks Körperverletzungen zuständig?
Oder sind Bundesbürger immer noch schutzlos den bei uns agierenden nicht unter dem NATO-Befehl stehenden US-Truppen ausgeliefert?
Ist die Bundesrepublik wirklich voll souverän?

Werner Kopper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kopper,

für die Entgegennahme von Anzeigen wegen Körperverletzung ist die Polizei oder die für Ihren Ort zuständige Staatsanwaltschaft zuständig. Aus diesem Grund prüft das Luftfahrtbundesamt auch nur die von Ihnen vorgetragenen Ordnungswidrigkeiten. Aus den Ergebnissen dieser Prüfung (z.B. muss gemessen werden, ob die zulässigen Lärmpegel tatsächlich überschritten werden) ergibt sich dann, ob ein ordnungsbehördliches Einschreiten notwendig ist oder nicht.

Die in Deutschland stationierten Truppen der US-Armee können weiterhin Rechte aus dem NATO-Truppenstatut ableiten, denn dieser Vertrag ist weiterhin gültig und wurde ergänzt um ein Zusatzabkommen, das detaillierte Regelungen über den Aufenthalt der Truppen in Deutschland enthält. Auch die US-Truppen müssen sich natürlich grundsätzlich an Gesetze halten. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Privilegierungen. Zum Beispiel wird unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Strafverfolgung von Mitgliedern des US-Militärs verzichtet. Dies ist ein normaler Vorgang im Rahmen diplomatischer Beziehungen, denn kein Land will seine eigenen Staatsbediensteten uneingeschränkt der Rechtsprechung eines anderen Staates aussetzen. Deshalb genießen zum Beispiel auch Diplomaten Immunität. Das heißt dann aber nicht, dass Gesetze insgesamt nicht gelten, sondern nur, dass z.B bestimmte Sachverhalte nicht strafrechtlich verfolgt werden, sodass deutsche Bürger auch nicht "schutzlos" sind. Da dies alles vertraglich geregelt ist, die Bundesrepublik Deutschland diesen Regelungen also zustimmen muss, ist davon auch nicht die Souveränität berührt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht.html

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries