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Frage von Thomas B. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Zypries,

im "Welt"- Interview tätigten Sie einige Aussagen, die ich gerne genauer erläutert hätte, da irgendwie der Wahrheitsgehalt nicht wirklich erkennbar ist.

"Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das."

Musik- Mitschnitte in Online- Radios im Internet sowie im konventionellen Radio sind meines Wissens völlig legal, heute wie früher, sofern man diese nicht (kommerziell) weiter verbreitet oder irre ich mich da ?

"Man bewegt sich anonym, es gibt keine soziale Kontrolle." Auch hiervon habe ich als IT´ler ein anderes Verständnis. Erklären Sie mir bitte, wie man im Internet anonym unterwegs sein soll? Das mag zwar grob die Vorstellung von Laien sein und diese praktizieren sowas sogar in ihrer Einfältigkeit, doch gerade beim illegalen Musik- Filesharing haben windige Abmahnanwälte anschaulich bewiesen, dass diese sog. Anonymität nicht so existiert, wie Sie es darstellen. Also was bitte verstehen Sie unter Anonymität im Internet?

"Das ist Unsinn. Es geht nicht um Zensur." Diesbezüglich habe ich diverse Meinungen gehört, die Fakten belegen jedoch eindeutig, dass mit den Internetsperren eine Zensurinfrastruktur etabliert wurde. Es spielt keine Rolle, unter welchem Vorwand diese Infrastruktur eingerichtet wurde bzw. dass dies nicht beabsichtigt gewesen sei, es ist entgegen aller Expertenwarnungen durchgesetzt worden. Wie stehen Sie zu diesem "Faux pas"?

"Wenn zum Beispiel auf einem Server in den USA der Holocaust geleugnet wird, dann gilt: Das fällt dort unter die Meinungsfreiheit und ist nicht strafbar."
Sie argumentieren selbst, dass es bei den Internetsperren ausschließlich um Bekämpfung von Kinderpornographie geht, wieso dann ein solches Beispiel? Das riecht doch nach Zensur?

"weil ausländische Provider nicht kooperieren" Nennen Sie mir bitte einen einzigen Provider, der nicht koorperiert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brück,

welche genauen technischen Abläufe Ihnen vorschweben, die Sie zu der Auffassung bringen, der Nutzer sei im Internet nicht regelmäßig "anonym unterwegs", vermag ich nicht zu beurteilen. Er ist es doch(zumindest staatlichen Stellen gegenüber) fast immer, insbesondere wenn er, wie heutzutage meist der Fall, eine dynamische IP-Adresse zugewiesen bekommt. Diese kann nur mit besonderen technischen Vorkehrungen, wie sie teilweise von Rechteinhabern zur Ermittlung sog. illegaler Downloads genutzt werden, oder in besonders gelagerten Fällen, insbesondere zur Aufklärung schwerster Straftaten, auf die diese IP-Adresse nutzende Person hin verfolgt werden. Und dass auch die meisten Nutzer dies so sehen, bestätigen nicht nur die kriminellen Inhalte, die neben vielen nützlichen und wichtigen Informationen über das Internet verbreitet werden, sondern das sehen Sie ausweislich Ihrer Frage ja auch selbst so. Auch könnte es an eben dieser Anonymität liegen, dass es der auf ihre Selbstregulierung pochenden community bislang noch nicht einmal im Ansatz gelungen ist, zumindest den extremsten Auswüchsen krimineller Umtriebe im Netz Einhalt zu gebieten.

Dennoch stehe ich nach wie vor dazu, dass ich für eine Ausdehnung der Sperren auf andere Inhalte keine Basis sehe.

Was den Mitschnitt von Musik aus dem (Internet-) Radio betrifft: Sie irren sich, ganz so einfach ist es nämlich nicht. Grundsätzlich darf ein Mitschnitt nur mit Einwilligung des Rechtsinhabers erstellt werden. Denn jeder Mitschnitt stellt eine Vervielfältigung des Musikstücks dar. Hierzu ist nur der Rechtsinhaber berechtigt. Der Mitschnitt ist deshalb grundsätzlich nicht erlaubt. Wie ich in dem von Ihnen zitierten Interview im Weiteren ausgeführt habe, gilt dieses Verbot jedenfalls dann, wenn man das Musikstück nicht nur für sich privat kopiert. Es gibt also eine Ausnahme vom Verbot: Die Privatkopie (§ 53 UrhG). Eine zulässige Privatkopie setzt allerdings nicht nur voraus, dass die Musik nur zum eigenen, privaten Gebrauch mitgeschnitten und verwendet wird. Darüber hinaus darf beim Mitschneiden kein Kopierschutz umgangen werden und die Vorlage, von der kopiert wird, darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden sein. Jegliche mittelbare oder unmittelbare Nutzung des Mitschnitts zu Erwerbszwecken ist natürlich ebenfalls unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries