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Brigitte Pothmer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter G. •

Frage an Brigitte Pothmer von Peter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pothmer,

in ihrem Wahlprogramm schreiben die Grünen, Zitat:
"Der demokratische Rechtsstaat achtet und schützt die Grund- und Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Grünen Leitbild einer offenen Gesellschaft leben selbstbewusste Menschen ohne Angst vor Überwachung, die sich frei und in Sicherheit entfalten können. Terrorismus und Kriminalität wollen wir bekämpfen, ohne Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Dieser rechtsstaatliche Grundkonsens wird zunehmend aufgekündigt. Der Staat stellt seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Er sammelt immer mehr persönliche Informationen und Daten und will zur angeblichen Sicherheit alles und alle möglichst umfassend überwachen. Vom Konto über das Telefon bis zum Computer: Der Zugriff der Sicherheitsbehörden wird immer vehementer. Das ist nicht der Staat, in dem wir leben wollen. Wir wollen einen starken Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern offen und ohne Misstrauen gegenübertritt, der Menschen- und Bürgerrechte als Garanten und nicht als Gefährdung der inneren Sicherheit betrachtet."
Liest sich erstmal gut. Nur warum werde ich, als Legalwaffenbesitzer von den Grünen ausgegrenzt von dieser Aussage? Die Grünen treten für die Grundrechte und Bürgerrechte ein, aber warum gelten diese (hier Artikel 13 GG) nur eingeschränkt für alle Legalwaffenbesitzer? Warum stellen die Grünen alle Legalwaffenbesitzer unter Generalverdacht?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Günzel-Jugel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Günzel-Jugel,

vielen Dank für Ihre Frage zum so genannten Legalwaffenbesitz, auf die ich Ihnen antworten möchte.

Wir Grüne hegen keinen Generalverdacht gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Rahmen des Waffengesetzes Schusswaffen besitzen. Unser Anliegen funktionsfähige, einsatzbereite Feuerwaffen aus privaten Haushalten zu entfernen, stützt sich auf die außerordentlich hohe Gefährlichkeit dieser Gegenstände bzw. auf ihre katastrophale Wirkung im Falle eines Missbrauchs. In dieser Hinsicht sind insbesondere halbautomatische Feuerwaffen nicht mit anderen Gegenständen vergleichbar, die ggf. auch missbräuchlich gegen Menschen gerichtet werden können.

In einer Gesellschaft, in der es um Ausgleich der Freiheitspositionen aller geht, gibt es Konstellationen, in denen Einschränkungen der individuellen Freiheit kaum vermieden werden können. Denken Sie nur an Sicherheitskontrollen an Flughäfen oder bei Großveranstaltungen, oder auch an die Pflichttermine beim TÜV. Weder bei Flugreisenden noch bei Stadionbesucher/innen noch bei Autofahrer/innen würde man einen Generalverdacht bemängeln. Durch die Freiheitseinschränkung will man nur möglichst weitgehend gewährleisten, dass keine Person ernsthaft zu Schaden kommt. Entscheidend ist dabei, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Aus unserer Sicht ist es in der Tat verhältnismäßig, den Privatbesitz auf bestimmte Waffen mit weitaus geringerer Gefährlichkeit als Feuerwaffen weitgehend zu beschränken. Im Interesse des Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit aller Menschen in unserem Land sollte es beispielsweise zumutbar sein, die persönliche sportliche Freizeitgestaltung auf eben diese weniger gefährlichen Gegenstände zu beschränken, zumal die körperlich-geistige Ertüchtigung und Vereinsleben auch mit Bogenschießen und Druckluftgewehren stattfinden. Wenn Sie sich näher über die grüne Position informieren möchten, finden Sie alle Details und grüne Initiativen unter http://gruenlink.de/fcp

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Pothmer