Fragen und Antworten


Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.

Diese Regel geht auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück und wird in fast allen Bundesländern aus Brandschutzgründen angewendet.