Portrait von Bola Olalowo
Bola Olalowo
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Bola Olalowo zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Franz K. •

Frage an Bola Olalowo von Franz K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Olalowo,

der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht eine Zahlung des Rundfunkbeitrages nach Wohnung vor. Angesichts heutiger Mediennutzung hat diese Berechnungsgrundlage ungefähr soviel mit der Mediennutzung der Bewohner zu tun wie die Anzahl der Gardinen. Zudem werden damit ausschließlich durch Zufälligkeiten der Wohn- und Lebenssituation bedingt Menschen mit völlig gleichem Medienkonsum und Einkommen sehr unterschiedlich zur Beitragspflicht herangezogen. Im Gegensatz zur Beitragsberechnung per Kopf verursacht diese Erhebungsmethode zudem weitaus größeren bürokratischen Aufwand. Gern würde ich von Ihnen erfahren, ob Sie sich im Falle einer Wahl für die Kündigung des Staatsvertrages und die Umstellung auf einen kopfbezogenen Beitrag einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Franz K.

Portrait von Bola Olalowo
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Frage. Für uns Bündnis-Grüne ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine Einrichtung die besondere Verantwortung für das Funktionieren der Gesellschaft trägt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu einem unabhängigen, kritischen und innovativen Programm haben, das auch interessante Inhalte anbietet und produziert. Hierfür ist auch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von kommerziellen oder anderen privaten Interessen wichtig, deshalb halten wir an der Gebührenfinanzierung fest. Da es sich um ein öffentliches, non-rivales Angebot handelt, soll es grundsätzlich von allen finanziert werden, unabhängig ob dieses genutzt wird oder auch nicht. Die Erhebung nach Haushalten/Unternehnseinheiten scheint eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren Erhebung nach Geräten zu bringen, insbesondere hinsichtlich der dafür notwendigen Daten. Für die Erhebung des Beitrags ist heute keine Kenntnis mehr über die Einrichtung einer Wohnung erforderlich, die dient nicht zuletzt auch dem Schutz der Privatsphäre. Eine Umstellung auf eine Erhebung per Kopf scheint mir hier keine weitere Verbesserung zu bringen, im Gegenteil scheint mir das mit höherem bürokratischen Aufwand und auch größerer Datenerfassung verbunden.

Ich hoffe also auf Ihr Verständnis, dass ich mich nicht ohne eine weitere Diskussion für die Umstellung auf einen kopfbezogenen Beitrag einsetzen werde und

verbleibe mit besten Grüßen

Bola Olalowo, MdA