Portrait von Björn Tschöpe
Björn Tschöpe
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Björn Tschöpe zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ottmar H. •

Frage an Björn Tschöpe von Ottmar H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Moin Herr Tschöpe,

beim Bürger entsteht der Eindruck, dass Teile der Bremer Verwaltung ihren vermeintlichen Ermessensspielraum wichtiger nehmen als das Recht. Das Beispiel: Im Bebauungsplan für das Areal an der Oberschule Ronzelenstraße ist eine maximale Gebäudehöhe von 10,5 m festgelegt. Nachdem Anwohner noch während der Bauphase (!) auf eine deutliche Höhenüberschreitung hingewiesen hatten, ohne dass die Bauaufsicht eingeschritten wäre, räumt diese nun ein, dass der errichtete Stadtvillenkomplex die im Bebauungsplan festgelegte Maximalhöhe um bis zu 89 cm überschreitet. In der Kommunikation mit Anwohnern berief sich die Behörde wolkig auf eine "Betrachtung der städtbaulichen Situation", in der "keine negativen Auswirkungen" festzustellen seien; daher sehe man "keine Notwendigkeit für ein behördliches Einschreiten". Der eingelegte Widerspruch wurde abgelehnt: Es liege "im Ermessen" der Bauaufsicht, wegen der Höhenüberschreitung Sanktionen festzusetzen oder nicht. Es in diesem Fall nicht zu tun, sei rechtmäßig. ZUR ERINNERUNG: Die Bürgerschaft hatte den Bebauungsplan erst beschlossen, nachdem die Deputation aufgrund der im Beteiligungsverfahren von Ortsbeirat, Verbänden und Bürgern vorgetragenen Einwände wiederholt (!) die Beschlussvorlagen des Bauressorts zurückgewiesen und dadurch u. a. eine Absenkung der max. Gebäudehöhe von 11,5 m auf 10,5 m erwirkt hatte. Etwa diesen fehlenden Höhenmeter hat sich der Investor durch Missachtung der Bebauungsplan-Festlegungen zurückgeholt - mit mindestens nachträglicher Billigung der Bauaufsicht. Dass den Betroffenen der Rechtsweg offensteht, das wissen wir. Aber alles was Recht ist - uns interessiert Ihre politische Bewertung: Soll es, Herr Tschöpe, wirklich im Ermessen der Verwaltung liegen, ob ein einstimmiger Beschluss der Bremischen Bürgerschaft Konsequenzen hat oder nicht? Wozu dann noch B-Pläne, Beteiligungsverfahren und ein Parlament? Es geht hier nicht mehr um eine baurechtliche Spezialfrage.

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Björn Tschöpe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hinz,

als Sprecher der BI Hornerwaldstreifen kennen Sie den Abwägungsprozeß der Baudeputation und die Planungshistorie vermutlich besser als ich. Allerdings kann ich Ihnen bestätigen, daß die festgesetzte Höhenbegrenzung ein entscheidender Faktor bei der politischen Beschlussfassung gewesen ist. Ihre Tatsachenbehauptungen sind mir bisher unbekannt gewesen. Vor einer Bewertung werde ich mich mit den üblichen parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten informieren. Bitte teilen Sie mir unter b.tschoepe@spd-bremen.de Ihre emailadresse mit, damit ich Ihnen vom Fortgang berichten kann. Hierneben gibt es die Möglichkeit im Wege einer Petition das Verhalten des Bauordnungsamtes bewerten zu lassen. Ein solches Petitionsverfahren können Sie unbürokratisch über die URL der Bremischen Bürgerschaft www.bremische-buergerschaft.de einleiten. Bremen wird in den nächsten Jahren zusätzlichen Wohnraum für ca. 20.000 Menschen bereitstellen müssen, vor diesem Hintergrund erwarte ich von der Verwaltung eine zügige bürger- und investorenfreundliche Bearbeitung von Bauanträgen, welche selbstverständlich die berechtigten Ansprüche von Dritten angemessen berücksichtigt. Hier kann und muß Bremen besser werden!

Mit freundlichen Grüßen

Björn Tschöpe