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Birgit Schnieber-Jastram
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Frage von Carlos S. •

Frage an Birgit Schnieber-Jastram von Carlos S. bezüglich Gesundheit

aus sicherer Quellle erfuhr ich ,das die Hamburger Behörde bei Vermittlungen von Hunden der Kat.1 (nach dem neuen Hundegesetz §2 (1) ) aus Hamburger Tierheimen ,Auskunft über Namen und Anschrift der neuen Besitzer/in verlangt.Auch wenn diese Tiere in andere Bundesländer vermittelt werden.

Seit wann gibt es diese Auskunftspflicht?
Wie lange werden diese Daten gespeichert?
Gibt oder gab es Ausnahmeregelungen für ein Hamburger Tierschutzverein?
Wenn ja ,für welches und in welchem Zeitraum?

Carlos Setter

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Antwort ausstehend von Birgit Schnieber-Jastram
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