
(...) Leider kann ich Ihrer Beschreibung nicht entnehmen, um welche Richtlinie es sich konkret handelt. (...)
EVP-Fraktion
(...) Leider kann ich Ihrer Beschreibung nicht entnehmen, um welche Richtlinie es sich konkret handelt. (...)
Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
(...) In Deutschland ist eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndG - nur möglich, sofern ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. (...)
(...) Aufgrund dieser Situation kann es zu dem von Ihnen beschriebenen Szenario nicht kommen. Ich möchte an dieser Stelle unseren EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker zitieren: "Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der Europäischen Union." Diese Position teile ich und dies gilt auch für meine Partei. Wenn sich dennoch ein EU-Mitgliedstaat dazu entschließen sollte, die Todesstrafe einzuführen, hätte dies weitreichende Konsequenzen: Bei Wiedereinführung der Todesstrafe könnte der Artikel 7 des Vertrags (EUV) angewandt werden. (...)