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Bettina Wiesmann
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Frage von Stefan S. •

Frage an Bettina Wiesmann von Stefan S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Weidmann,

die Nachrichten über die zurückgelassenen afghanischen Mitarbeiter der Bundeswehr schockieren mich sehr und ich finde diese Situation unglaublich beschämend.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob Sie sich für ein Ausfliegen dieser Mitarbeiter eingesetzt haben?

Freundlicher Gruß
Stefan Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Zusammenhang mit dem Truppenabzug aus Afghanistan steht.
Unser Engagement in Afghanistan ist war der umfangreichste zivil-militärische Einsatz unserer Landesgeschichte. Die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und unsere Entwicklungszusammenarbeit durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), war und ist auf die Unterstützung der afghanischen Ortskräfte angewiesen. Auch nach dem Bundeswehrrückzug wird die GIZ mit ihren Projekten und Entwicklungshelfern vor Ort bleiben, um die erreichten Erfolge zu erhalten und die Entwicklung des Landes voranzutreiben.

Wenn sich eine angestellte Ortskraft nun aufgrund ihrer Beschäftigung für den deutschen Staat einer Gefährdung ausgesetzt fühlt, gibt es die Möglichkeit, durch eine individuelle Gefährdungsprüfung eine Aufnahme nach Deutschland zu gewähren. Dieses Aufnahmeverfahren bleibt auch über den Abzug unserer Truppen hinaus bestehen. Nach dem Truppenabzug wurden zwei Büros vor Ort hierfür eigens eingerichtet. Aufgrund möglicher Entfernungen ist auch eine telefonische Beratung der Ortskräfte möglich. Die Bundesregierung hat zudem erst kürzlich ihre Zusage bekräftigt, die Ortskräfte weiter zu unterstützen. Dies nun mit konkreten Maßnahmen zu bestätigen, halte ich in Anbetracht der sehr guten Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr, unseren Entwicklungshelfern und den afghanischen Ortskräften für sehr wichtig und mit Blick auf eine mögliche Bedrohung durch die Taliban auch für dringend geboten.
Mit besten Grüßen
Bettina M. Wiesmann

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