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Frage von Armin K. •

Frage an Bettina Kudla von Armin K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Kudla,

mit großem Befremden nehme ich wahr, dass offenbar immer häufiger große und wichtige Gesetzespakete im ´Eilverfahren durchgewunken´ werden. So lese ich gerade, dass heute eine Reihe von Grundgesetzänderungen in 2. und(!) 3. Lesung im Bundestag und gleich morgen im Bundesrat beschlossen werden sollen. Selbstverständlich weiß ich, dass viele Diskussionen im Vorfeld geführt werden und wurden, aber gerade im Hinblick auf das GG sowie Persönlichkeitsrechte und Datenschutz (zuletzt "Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises") bin ich bestürzt, wie schnell über plausible Einwände von Verfassungsrechtlern, Datenschützern und Teilen der Bevölkerung hinweggegangen wird.
In anderen Fällen wird von gesetzgebender Seite gerne argumentiert, Qualität solle vor Schnelligkeit gehen. Und in solchen weitreichenden Entscheidungen soll das nicht gelten?

Immerhin zeigt sich doch deutlich, dass sich viele dieser ´großen Würfe´, die (gefühlt) durchgepeitscht werden, wie im Vorfeld diskutiert als verfassungswidrig oder deutlich nachbesserungspflichtig herausgestellt haben.

So entsteht der starke Eindruck, dass hier Gesetze ´von oben´ diktiert und nur nach Koalitionsdenken abgenickt werden - vielleicht auch mit ungutem Gefühl, aber das lässt sich für den Bürger nicht erkennen.

Ich würde gerne wissen, weshalb Sie aus der Regierungskoalition solche Entscheidungen mittragen (wovon ich auch für heute ausgehe)? Können Sie (persönlich) tatsächlich die fachlichen Einwände entkräften? Im konkreten Fall, dass die GG-Änderungen entgegen allen Beteuerungen eine (Teil-)Privatisierung u.a. der Infrastruktur ermöglicht, obwohl nach Berichten offenbar praktisch keine der großen Öffentlich-Privaten-Partnerschaften etwa im Straßenbau für die Öffentliche Hand von Vorteil gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Koch

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Antwort ausstehend von Bettina Kudla
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