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Frage von Uwe-Jens G. •

Frage an Bettina Kudla von Uwe-Jens G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Kudla,

vielen Dank für Ihre Antwort - leider kann ich aber in Ihrer Persönlichen Erklärung keinerlei Anhaltspunkte zu Antworten auf meine Fragen finden, also
1) Ab wann beginnt "historisch"?
2) War die DDR kein anderer Staat - und trotzdem wurden vom Bundestag diverse Bewertungen vorgenommen - wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Uwe-Jens Greuel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Greuel,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

zu Frage 1)
Als "historisch" können grundsätzlich alle Geschehnisse der Vergangenheit bezeichnet werden. Hierfür gibt es keine feststehende zeitliche Festlegung.

Zu Frage 2)
Das Gebiet und die Bevölkerung der DDR war aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland stets ein Teil des gesamten Deutschlands. Sie wurde nicht völkerrechtlich, nur staatsrechtlich anerkannt. Insofern sind Bewertungen des Bundestages zu historischen Ereignissen in Bezug auf die DDR immer Bewertungen zu Ereignissen, die in Bezug zur deutschen Bevölkerung stehen. Keinesfalls ist dies vergleichbar bspw. mit der sogenannten Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kudla MdB