Da es sich bei dem Fall Ihrer Pflegetochter um eine sehr spezielle Situation handelt, habe ich eine Antwort zu Ihrer Frage vom zuständigen Bundesfamilienministerium erbeten, um Ihnen eine rechtlich fundierte Antwort geben zu können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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