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Antwort 05.12.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung, weshalb Sie als Vorruheständler leider doch nicht anspruchsberechtigt sind – ebenso wie  zum Beispiel Bezieher von Übergangsgeld.

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Antwort 14.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD

als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.

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Antwort 03.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD

da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.

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Antwort 03.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Allerdings kann ich Ihnen leider noch nicht konkret Ihre Frage beantworten, da sich der entsprechende Gesetzesentwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet

Frage von Lena V. • 21.10.2022
Energiepauschale bei Kinderzuschuss?
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Antwort 03.11.2022 von Bettina Hagedorn SPD

nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.

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Antwort 21.10.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Ich teile Ihr Anliegen absolut, weshalb wir als Ampelregierung genau dieses Gesetz abschaffen wollen, weil gerade Pflegekinder ohnehin schon schwerere Startbedingungen im Vergleich zu anderen Kindern haben.